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Mieterservice

Hier erfahren Sie, wer in unserem Hause Ihr persönlicher Ansprechpartner zum Thema Wohnen ist und wie Sie unseren Notdienst außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen. Haben Sie doch nur eine einfache Frage? Unsere Fragen und Antworten stehen Ihnen jederzeit für eine einfache und schnelle Hilfe zur Verfügung.

Ansprechpartner

Kai Karrer

Bautechnik - Instandhaltung

Karina Burkhardt

Mietverwaltung

Nina Feiler

Mietverwaltung

Christopher Stachl

Bautechnik - Instandhaltung

Pia Plaz

Mietverwaltung

Isabell Wiesner

Mietverwaltung

Funda Akgöz

Kundenservice

Claudius Loth

Maximilian Dapp

Kaufmännische Verwaltung

Lukas Detzel

Bautechnik - Planung

Aysel Elagöz

Heike Fallscheer

Bautechnik - Planung

Ute Illing

Kundenservice

Ute Jaschinski

Bautechnik - Planung

Yvonne Kalus

Bautechnik - Instandhaltung

Burcu Mese

Mietverwaltung

Barbara Öz

Team Kundenservice und Leitungsunterstützung

Matthias Petzold

Projektentwicklung und Verkauf

Irmgard Klamer

Kaufmännische Verwaltung

Armin Schmid

Bautechnik - Verkehrssicherung

Paul Schmid

Prokurist, stellv. Geschäftsführer

Susanne Tischlinger

Bautechnik - Planung

Dietmar Weber

Miet- und WEG-Verwaltung

Uwe Wulfrath

Geschäftsführer

Cynthia Dekoleadenu

Kaufmännische Verwaltung

Angelina Dürr

Mietverwaltung

Juliane Moosmann

Leitungsunterstützung

Tanja Stanco

Bautechnik - Planung

Julia-Maria Bänsch

Mietverwaltung

Linda Hogh

Kaufmännische Verwaltung

Alina Schneider

Miet- und WEG-Verwaltung

Anja Pach

Assistenz der Mietverwaltung

Gabrijela Kretic

Kaufmännische Verwaltung

Viktoria Lustig

Kaufmännische Verwaltung 

Viktoria Lustig

Jochen Hamroun

Bautechnik - Instandhaltung

Mietverwaltung

Francesca Campisi

Kaufmännische Verwaltung 

Katjenka Michel

Mietverwaltung

Mauro Stanco

Betriebshandwerker

Thomas Beck

Betriebshandwerker

Joachim Nagel

Betriebshandwerker

Eingabe der Kontaktdaten

Schadensmeldung

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Notdienst

Ab dem 1. Januar 2024 ist unser Notrufsystem für technische Probleme außerhalb der Geschäftszeiten umgestellt.

Bitte wenden Sie sich künftig bei dringenden Notfällen, deren Erledigung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, außerhalb der Geschäftszeiten direkt an die jeweiligen Handwerksfirmen. Die Kontaktdaten dieser Firmen sind in allen Hauseingängen ausgehängt.

Was sind dringende Notfälle?

Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie uns auch weiterhin alle Schäden und technischen Probleme in unseren Häusern melden. Dies können Sie zu unseren Geschäftszeiten (Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr sowie Fr von 8-11.30 Uhr) über unsere zentrale Telefonnummer 79 90-0 persönlich oder zu jeder Zeit über E-Mail an schadensmeldung@gwg-tuebingen.de tun. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um die Behebung des Schadens bzw. der Störung.

Bitte nutzen Sie daher die im Haus ausgehängten Notdienstnummern nur in den Fällen, in denen das Warten bis zum nächsten Werktag nicht zumutbar ist oder zu einem größeren Schaden führen würde. Weiter unten haben wir beispielhaft solche Fälle aufgeführt. Leider wurden uns in der Vergangenheit auch immer wieder Fälle gemeldet, die kein Notfall sind (z.B. Fernsehempfang oder Türklingel funktioniert nicht, verstopfter Abfluss im Spülbecken etc.) und die bis zum nächsten Werktag warten können. Sollte die Beauftragung der Handwerksfirmen für solche Fälle zu Mehrkosten (Wochenendzuschläge etc.) führen, behalten wir uns vor, diese dem Verursacher / der Verursacherin in Rechnung zu stellen.

Unabhängig davon sind bei Feuer, gesundheitlichen Gefahren und Gasgeruch die üblichen öffentlichen Notrufnummern von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sowie dem Störungsdienst der Stadtwerke 07071/157-112 rund um die Uhr erreichbar. Auch diese Notrufnummern sind in allen Häusern gut sichtbar ausgehängt.

      Was sind Notdienst relevante Themen

      Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

      • Wasserschaden
      • Heizungsausfall wenn es sehr kalt ist

      Was sind keine Notdienst relevanten Themen

      • Meldungen wegen Streitigkeiten, Lärm etc.
      • Tropfender Wasserhahn
      • Verstopfter Spültischabfluss, verstopfter Perlator.
      • Mieter hat sich ausgesperrt oder Schlüssel vergessen -> Schüsseldienst bestellen
      • einzelne Sicherung ausgelöst
      • einzelne Heizkörper werden nicht warm
      • Wohnungssuche
      • Auto vor der Einfahrt / Fahrzeug abgeschleppt
      • leere Batterie und dadurch piepender Rauchwarnmelder
      • NK-Abrechnung
      • Lärmbelästigung
      • Klingel funktioniert nicht
      • defekter Klappladen (ausgehängt)
      • Treppenhauslicht geht nicht mehr aus
      • Beleuchtung einzelner Räume geht nicht mehr (Sicherung prüfen, vielleicht ist ein defektes Gerät eingeschalten)
      • Rollladen/Jalousie defekt
      • Tropfende Siphons oder Waschtische

      FAQ

      Unter Kundenservice > Mieter > Download finden Sie wissenswerte Dokumente für Mieter.

      Um Ihnen ein entsprechendes Wohnungsangebot unterbreiten zu können, teilen Sie uns Ihre Wünsche auf unserem Mietinteressentenformular online unter Mieten > Wohnungsbewerbung mit. Wenn wir für Sie eine geeignete Wohnung haben erhalten Sie von uns eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung.

      Wir bitten Sie darum unser Mietinteressentenformular online unter Mieten > Wohnungsbewerbung auszufüllen.

      Nein! Ein großer Teil unseres Wohnungsbestandes kann ohne Wohnberechtigungsschein angemietet werden.

      Der Wohnberechtigungsschein muss beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie immer in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung Ihres derzeitigen Wohnortes den Wohnberechtigungsschein beantragen müssen.
      Für Tübingen zuständig:

      Fachabteilung Soziale Angebote, Bei der Fruchtschranne 5, Frau Fischer, Zi. 21,

      Tel. 07071-204-1558,

      Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. 8.30 – 11.30 Uhr, Di. + Do. keine Sprechzeiten.


      Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig.

      Die GWG verfügt über Wohnungen im gesamten Tübinger Stadtgebiet.

      Bei jedem Mietvertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten fällig. Über die Zahlungsweise informiert Sie der jeweils zuständige Ansprechpartner der Mietverwaltung.

      Nein, es ist keine Provision zu entrichten.

      Für Kopien oder Ausdrucke von Unterlagen erheben/berechnen wir ab 01.01.2015 eine Bearbeitungsgebühr:
      * Betriebskostenabrechnung und Hausgeldabrechnung 5,00 €
      * Kauf- und Mietverträge 10,00 €

      Anruf oder E-Mail genügt. Umgehend übersenden wir Ihnen eine aktuelle Mietbescheinigung. Selbstverständlich können Sie gerne auch persönlich vorbeikommen. Bitte beachten Sie dabei die jeweiligen Öffnungszeiten.

      Wir als Vermieter können Sie nicht zum Abschluss einer Versicherung verpflichten. Jedoch empfehlen wir jedem Mieter eine Haftpflichtversicherung, die z.B. bei Wasserschäden die Kosten für den entstandenen Schaden an fremdem Eigentum teilweise oder sogar vollständig abdeckt. Sinnvoll ist sicherlich auch der Abschluss einer Hausratversicherung, welche die Kosten für entstandene Schäden am eigenen Eigentum abdeckt.

      Die Miete muss jeweils zum Anfang des Monats gezahlt werden und bis zum dritten Werktag des Monats bei uns eingegangen sein.

      Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an Ihren Ansprechpartner der Mietbuchhaltung.

      Generell ist das Halten von Kleintieren in unseren Wohnungen gestattet, solange sich hierdurch andere Mieter nicht gestört fühlen. Bei größeren Tieren, wie z.B. Hunden oder Katzen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung von uns. Das passende Formular finden Sie im Downloadbereich.

      Möchten Sie eine Person kurzzeitig (z.B. Urlaub) bei sich in der Wohnung aufnehmen, benötigen Sie hierfür keine besondere Genehmigung. Für die längerfristige oder dauerhafte Aufnahme einer Person benötigen Sie jedoch eine Zuzugsgenehmigung.

      Wenn Sie an Ihrer Wohnung baulich etwas verändern möchten, bedarf dies einer schriftlichen Genehmigung unsererseits. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem Ansprechpartner der Mietverwaltung in Verbindung.

      Bezüglich der Wohnung und dem Wohnumfeld können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner der Mietverwaltung wenden. Sollten Sie Fragen oder Probleme bezüglich der Miete haben, können Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner der Mietbuchhaltung wenden.

      Wir bitten Sie Beschwerden über die Nachbarschaft möglichst schriftlich einzureichen.

      Sie können sich auch an den Sozialberater für Mieter wenden, der Ihnen zur Seite steht

      • bei Konflikten im Haus
      • bei persönlichen Anliegen
      • bei Schwierigkeiten, die Miete zu zahlen

      Zunächst sollten Sie mit dem Verursacher das nachbarschaftliche Gespräch suchen. Sollte sich darauf hin die Situation nicht verbessern, bitten wir Sie, uns die Ruhestörung schriftlich mitzuteilen. Im konkreten Fall kann es notwendig werden, ein sogenanntes “Lärmprotokoll“ anzufertigen. Ein entsprechendes Formular können Sie bei Bedarf von uns erhalten oder im Downloadbereich herunterladen.
      Von Vorteil ist es, wenn mehrere Mieter die Störungen durch Unterschrift bestätigen können. Weiterhin sind Angaben wie Datum, Uhrzeit, Dauer sowie Art und Umfang Art der Störung notwendig. Nach Erhalt wird Ihr Ansprechpartner der Mietverwaltung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können und Sie darüber entsprechend informieren.

      Leider können wir Ihnen keinen pauschalen Termin nennen, da wir für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zunächst alle Kosten ermitteln müssen. Hierfür benötigen wir auch alle Rechnungen externer Dienstleister. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung jedoch spätestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums.

      Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende und muss spätestens am 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen, damit dieser als Kündigungsmonat zählt.

      Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, von allen Mietvertragspartnern unterschrieben sein und bis zum dritten Werktag des Monats bei uns vorliegen.
      Wenn Sie also Ihre Wohnung zum 31.Mai kündigen möchten, müssen wir Ihre Kündigung bis spätestens am dritten Werktag im März erhalten. Ein Fax oder eine E-Mail reichen als Kündigung nicht aus.

      Wenn Sie einen potenziellen Nachmieter für Ihre Wohnung gefunden haben, kann dieser sich, wie jeder andere Mietinteressent, bei uns melden.
      Sprechen keine Gründe gegen die Weitervermietung an den von Ihnen vorgeschlagenen Interessenten, können wir diesen bei unserer Auswahl der Bewerber berücksichtigen.

      Wenn Ihre Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde, wird Ihnen die Kaution innerhalb einer angemessen Bearbeitungszeit auf das von Ihnen angegebene Bankkonto zurück überwiesen.

      Nein! Das sichtbare Anbringen von Satellitenschüssel an Balkonen oder am Gebäude ist nicht gestattet. Sollten Sie einen Anspruch auf den Empfang fremdsprachlicher Fernseh- und Rundfunkprogramme haben, die Sie nicht über das Kabel (kostenlos oder kostenpflichtig) empfangen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner der Mietverwaltung auf.

      Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

      • Defekte Gasleitungen im Haus bzw. in der Wohnung
      • Rohrbruch an Be- und Entwässerungsleitungen bzw. Heizungsanlagen
      • Brandereignis
      • Totalausfall der Versorgung mit Warmwasser, Elektroenergie bzw. der Wärmeversorgung
      • Geplatzter Heizkörper
      • Vom Mieter nicht selbst erzeugte Verstopfungen der Abflussleitungen
      • Rückstau in Entwässerungsleitungen
      • Ausfall der kompletten Treppenhausbeleuchtung

      Ratgeber


      Für Ihren Anspruch an ein schönes Zuhause ist wichtig, dass der Glanz bleibt, die Brausen täglich Duschvergnügen spenden und alle Produkte ungemindert funktionieren.
      Die richtige Pflege berücksichtigt, dass diese hochmodernen Ausstattungen aus verschiedenen Materialien und Oberflächen bestehen, die auf Haushaltsreiniger unterschiedlich reagieren. Lesen Sie mehr in unserer Reinigungsempfehlung:

      Verkalkung:Vorbeugen durch regelmäßiges Reinigen
      Reinigungsmittel:nur solche Verwenden, die einen ausführlichen Hinweis auf diesen Anwendungsbereich enthalten.
      Perlator:Regelmäßiges Aufschrauben des Perlators um gröbere Verschmutzung zu entfernen. Dichtungsringe prüfen, eventuell ersetzen.
      ES GILT:Nach Benutzung alle Seifenschaumreste gründlich abspülen mit klarem Wasser.
      Kalkflecken verhindern Sie durch Abtrocknen mit Baumwolltüchern nach der Benutzung.

      Für Ihren Anspruch an ein schönes Zuhause ist wichtig, dass die Verfugung ungemindert funktioniert. Dauerelastische Fugen finden Sie am Anschluss Wanne zu Fliesen, Duschwanne zu Fliesen, häufig Anschluss WC und Waschbecken zu Fliesen.

      Eine regelmäßige Kontrolle der Flankenhaftung obliegt dem Nutzer.
      Sollte sich die dauerelastische Verfugung ablösen, ist die Gefahr des Eindringens von Wasser in die Baukonstruktion hoch. Selbst wenig Wasser kann zu großen Schäden führen!

      Die richtige Pflege berücksichtigt, dass diese Fugen auf Haushaltsreiniger unterschiedlich reagieren. Lesen Sie mehr in unserer Reinigungsempfehlung:

      Schimmelflecken:Vorbeugen durch regelmäßiges Reinigen, Abspülen nach Gebrauch und Trocknen mit Baumwolltuch.
      Reinigungsmittel für Silikonfugen:Nur solche Verwenden, die einen ausführlichen Hinweis auf diesen Anwendungsbereich enthalten, zum Beispiel essighaltige Reinigungsmittel.
      Reinigungsmittel für Zementfugen:Wir empfehlen Ihnen die Reinigung mit neutralen (pH-Wert zwischen 5 bis 9) oder alkalischen (pH-Wert größer 9) Reinigern vorzunehmen.
      Verboten: 
      • Scheuermittel
      • Salzsäure
      • Ameisensäure
      • Chlorbleichlauge
       
      ES GILT:Nach Benutzung alle Seifenschaumreste gründlich abspülen mit klarem Wasser. Abtrocknen mit Baumwolltuch. Anschließend Prüfung der Flankenhaftung.

      Waschbecken-, Dusch- oder Wannenablauf verstopft?

       

      Zu einem hygienisch gepflegten Bad gehört auch das Abfluss-System.

      Sollten Sie unregelmäßig duschen oder baden können Ablagerungen antrocknen, der Siphon kann austrocknen und unangenehme Kanaldüfte verursachen unangenehmen Badgeruch.
      Also auch bei Nicht-Gebrauch eines Badobjektes die Pflege nicht vergessen!

      Regelmäßiges Reinigen mit Entfernen von Haaren oder sonstigen grobkörnigen Ablagerungen gehört zum Standard des „Hausputzes“. Natürlich können über Seifen- oder Kalkablagerungen trotzdem Verstopfungen auftreten.

      Es gilt:

      • Haare etc. regelmäßig (wöchentlich) entfernen.
      • Regelmäßig (wöchentlich) mit heißem Wasser den Abfluss 2 – 3 Minuten spülen.
      • Bei verlangsamtem Ablauf umgehend reinigen – Spülen ohne Lösen der Schraube, mit Pumpe kann Unterdruck erzeugt werden und der Schmutz wird hochgesaugt.
      • Bei Verstopfung umgehend den Vermieter anrufen (Sanitär Firma kann mit entsprechenden Geräten Ihren Abfluss schadensfrei beseitigen).
      • NIE eine Schraube lösen oder eine Dichtlippe entfernen, denn dann verrutscht die Dichtung oder im schlimmsten Fall fällt sogar das Rohr herunter und das Wasser läuft ungehindert in das Mauerwerk, Folge: Wasserschaden

       

      Küchenabfluss verstopft?

       

      Zu einer hygienisch gepflegten Küche gehört auch das Abfluss System.

      Sie benutzen Ihre Spüle täglich und ins Abflusssystem werden Schmutzpartikel, Fette etc. eingeleitet.

      Regelmäßiges Reinigen von grobkörnigen Ablagerungen gehört zum Standard des „Hausputzes“ Natürlich können über Seifen- oder Fettablagerungen trotzdem Verstopfungen auftreten.

      Es gilt:

      • Grobverschmutzungen regelmäßig (täglich) entfernen.
      • Keine Einleitung von Fetten (Pfannen sollten vor dem Spülgang mit einem Papiertuch entfettet werden)
      • Regelmäßig (wöchentlich) mit heißem Wasser den Abfluss 2 – 3 Minuten spülen.
      • NIE eine Schraube lösen oder eine Dichtlippe entfernen!
      • Regelmäßiges Reinigen des Siphons (Abschrauben, durchspülen, fest anschrauben)
      • Bei verlangsamtem Ablauf umgehend reinigen – Spülen ohne Lösen der Schraube, mit Pumpe kann Unterdruck erzeugt werden und der Schmutz wird hochgesaugt.
      • Bei Verstopfung umgehend den Vermieter anrufen (Sanitär Firma kann mit entsprechenden  Geräten Ihren Abfluss schadensfrei reinigen).
      • Denken Sie daran, dass abgekühlte Fette auch das Hauptabflusssystem verstopfen können!


      Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstopfung in Ihrem Küchenabfluss Sache des Mieters ist.

      Sollten Handwerkerkosten anfallen werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.

      Für Ihren Anspruch an ein schönes Zuhause ist wichtig, dass der Glanz bleibt und alle Produkte ungemindert funktionieren.

      Die richtige Pflege berücksichtigt, dass diese hochmodernen Ausstattungen aus Keramikoberflächen bestehen, die auf Haushaltsreiniger unterschiedlich reagieren. Lesen Sie mehr in unserer Reinigungsempfehlung:

      Verkalkung:Vorbeugen durch regelmäßiges Reinigen
      Reinigungsmittel:nur solche verwenden, die einen ausführlichen Hinweis auf diesen Anwendungsbereich enthalten, zum Beispiel Essigreiniger
      Verboten: 
      • Scheuermittel
      • Salzsäure
      • Ameisensäure
      • Chlorbleichlauge
       
      ES GILT:Nach Benutzung alle Seifenschaumreste gründlich abspülen mit klarem Wasser.
      Kalkflecken verhindern Sie durch Abtrocknen mit einem Baumwolltuch.

       

      Bitte nehmen Sie Haarreste regelmäßig aus dem Sieb. (Pinzette etc.)
      Das Sieb darf keinesfalls abgeschraubt werden in Dusche und Wanne!

      Die meisten Menschen halten sich 90% ihrer Lebenszeit in Innenräumen auf.

      Altbau, saniert: Nach der Sanierung älterer Gebäude oder Erneuerung der Fenster wird aufgrund deren höherer Luftdichtigkeit häufig Feuchtigkeit an der Innenseite der Gebäudehülle beobachtet, die zu

      • Verschlechterung der Innenraum Luftqualität (erhöhte CO2-Konzentration)
      • Schimmel (Allergien)
      • Schädigung der Gebäudesubstanz

      führt.

      Neubau erhöhte Bauteilfeuchte wird erst nach ca. einer Heizperiode abgeführt. Die hohe Luftdichtigkeit, die durch die Energieeinsparverordnung gefordert ist, zwingt im ersten Jahr zu erhöhten Heiztemperaturen und Lüftungsintervallen.

      Verhinderung von Tauwasserbildung:

      Einflüsse, die die Tauwasserbildung begünstigenAuswirkungenVerbesserungsmaßnahmen
      Fensterbank überdeckt Heizkörper, dichte Vorhänge vor dem FensterAbsinken der OberflächentemperaturSchlitze f. Warmluft von Heizkörper in Fensterbank; Vorhänge öffnen
      Beheizung der Wohnung über die Küche bei geöffneten Türen od. offener GrundrissgestaltungAnstieg der rel. Luftfeuchte insbesondere in Räumen mit niedriger LufttemperaturTüren schließen und Räume selbst heizen
      Folientapete; beinahe diffusionsdichte WandoberflächeVerminderte Luftzirkulation zwischen Wand und Möbel. Absinken der OberflächentemperaturDämmung der Wand verbessern, Möbel nicht direkt an Aussenwand (min. 5 cm)
      Feuchtigkeitsproduktion durch Kochen, Waschen, Duschen etc,.Starkes Ansteigen der rel. LuftfeuchteAbführen der Feuchtigkeit durch Querlüftung, Türen zu anderen Räumen geschlossen halten
      Baufeuchte / Wasserpflanzen
      Absinken der Raumlufttemperatur
      Ständige Abgabe von Feuchtigkeit bewirkt einen Anstieg der rel. LuftfeuchteVerstärkt Heizen + Lüften; mehrmals täglich Querlüftung
      Baufeuchte/WasserpflanzenStändige Abgabe von Feuchtigkeit bewirkt einen Anstieg der rel. LuftfeuchtigkeitVerstärkt Heizen + Lüften;
      mehrmals täglich Querlüftung!

       

      LÜFTEN SPART ENERGIE!!!

       

      FALSCH:Dauer-Kippstellung der Fenster: Die erwärmte Luft steigt über den Heizkörpern auf und geht über die Kippstellung der Fenster direkt ins Freie:
      • Raumluft wird nur langsam erwärmt, desgleichen Wände/Bauteile
      • Luftaustausch gering
      • Luftfeuchte des Raumes geht nur langsam ins Freie.
      • Energieverschwendung.
       
      RICHTIG:Stosslüftung mehrmals täglich (Querlüftung)
      • Wer regelmäßig (mind. 3x 10 Min. Querlüftung) eine Stosslüftung vornimmt und seine Raumfeuchtigkeit bei ungefähr 50% hält (Hygrometer), bei ca. 20° C Raumlufttemperatur spart Energie.
      • Das Aufheizen feuchter Luft kostet mehr Energie
      • Kaltes Mauerwerk führt zu Kondensation (Feuchte Bauteile brauchen länger zum Erwärmen)
       
      EMPFEHLUNG:Hygrometer kaufen zur Raumfeuchtekontrolle (ca. 15 € Baumarkt):
      • ca. 50% bei 20°C
      • Bei erhöhtem Wasseranfall: sofort Stosslüftung!
      • Bei viel Pflanzen: öfter Stosslüften!
      • Abrücken der Möbel von Außenwand
      • Schlafzimmer: gut Lüften, da meist niederere Raumtemperatur, Tür geschlossen halten, Luftaustausch mit Räumen höherer Lufttemperatur und -feuchte (Niederschlag Kondenswasser in kühlerem Raum)
       

       

      Bei Schimmelbefall: Befallene Wand 2 – 3 x mit Alkohol abwaschen (dazwischen austrocknen)
      Wände möglichst mineralisch (nicht mit Dispersion) streichen.

      Umgehend Vermieter anrufen, Schimmelproblem mit Techn. Berater der GWG besprechen, weitere Maßnahmen werden gemeinsam festgelegt.
       

      Was sie regelmäßig tun sollten:
      • Ab etwa Mitte November bis Ende März (je nach Witterung), Fenster geschlossen halten, Nachts Jalousien unten. Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) ist in Betrieb, im "Sommerbetrieb" ganz normal Fensterlüften. Jalousien tags oben lassen um solare Energie zu nutzen. Frühmorgens im Hoch-Sommer querlüften um warme Luft auszulüften. Danach Fenster geschlossen halten (sommerlicher Wärmeschutz), eventuell Jalousien herunter.
      • Filterwechsel: Küchenabluft (alle 2 bis 6 Monate), Abluftfilter WC + Bad (alle 2 bis 6 Monate)
      • Zur Vermeidung von Überhitzung im Sommer: Nachtlüftung, Verschattungseinrichtungen nutzen.
      • Möglichst energiesparende Haushaltsgeräte benutzen (Im Sommer Trocknen an der frischen Luft!)

       

      Was sie beachten sollten:
      • Im ersten Jahr muss das Gebäude erst austrocknen, es kann daher sein, dass die Heizung über Thermostatventile höher eingestellt werden muss. In den folgenden Jahren ist die Wohnung trocken und damit weniger zu beheizen.
      • Fenster in der Heizperiode möglichst nur im Bedarfsfall öffnen (Ausfall der Lüftungsanlage, Party etc), Eingangstüre und Balkontüre nach dem Benutzen möglichst rasch wieder schließen! Fenstergriffe sind immer senkrecht oder waagrecht zu stellen (Anpressdruck).
      • Gegenstände und helle bzw. reflektierende Flächen innen vor dem Fenster vermeiden (Mindestabstand 20 cm), es kann sonst durch örtliche Erwärmung zu Glasbruch kommen. Auch keine Kissen, Spielzeug und große Pflanzen auf Fensterbänke. Möglichst keine Vorhänge über Heizfläche.
      • Verletzungen der luftdichten Hülle durch Dübel, Nägel, Schrauben etc.: Nach dem Entfernen die verbleibenden Löcher im Putz der Außenwände wieder sorgfältig mit Fugenmörtel ausspachteln!
      • Zuluftöffnungen, Überströmöffnungen und Abluftöffnungen immer freihalten!
      • Keine Dunstabzugshaube an das Abluftsystem anschließen (Brandschutz !)
      • Keine Ablufttrockner verwenden (Schimmelbildung durch zuviel Kondenswasser)! Kondenswasser sofort nach Trockenvorgang leeren. Keine nassen/feuchten Tücher – Putzlappen in geschlossenen Räumen (besser über Nacht auf den Balkon/Terrasse).
      • Fenster in der kalten Jahreszeit tagsüber möglichst nicht verschatten.
      • Wenn Sie in den Winterurlaub fahren, brauchen Sie die Heizung nicht ganz abzuschalten, Sie sparen dadurch kaum Energie und haben es gleich nach der Rückkehr wieder schön warm.

       

      Wie Sie Energiesparen können:
      • Fensterlüftung in der Heizperiode vermeiden
      • Raumlufttemperatur nur so hoch wie nötig (Räume nicht überheizen!)
      • Zum Wäschetrocknen möglichst Wäsche auf den Wäscheständer im Flur oder im Bad, weil so die Feuchtigkeit besser abgeführt werden kann. Noch besser im Freien! Trockner im Notfall einsetzen. Bügeln ist meist nicht nötig. Wäsche zum Trocknen sauber auslegen + glattstreichen. Kochen mit wenig Wasser (unnötige Erhitzung – das Gemüse wird auch im Dampf gar). Mikrowelle od. Elektr. Wasserkessel sind energetisch sparsamer als Topferwärmung.
      • Keine Geräte auf Stand-By! Geräte sind ON bei Benutzung und OFF im Regelfall.
      • Kinder anleiten!
      • Das Licht ist nach Vorschrift der LUX-Anforderung ausgelegt. Sie können selber entscheiden ob die Zonenschaltung nicht ein gemütlicheres Wohnen ermöglicht. Volle LUX Stärke nur auf Anforderung (Lesen, Arbeiten etc.)
      • Stromsparende Haushaltsgeräte und Energiesparlampen verwenden.
      • Es gibt A++ Geräte, bei Neukauf nach dem besten Standard fragen.

      • Die Entwässerungsrinnen vor Fenster und Attika von Laub freihalten.
      • Entfernen von Keimlingen aus den Entwässerungsrinnen sowie Fugen der Plattenbeläge und Holzroste. Die Fugen müssen immer frei sein.
      • Es empfiehlt sich 1 mal jährlich (am besten im Frühjahr) die Terrassenbeläge mit im Handel erhältlichen und zugelassenen, biologisch abbaubaren Mitteln, nach Herstellervorschrift zu bewässern. Damit wird das Wachstum von Unkraut gehemmt.
      • Überprüfung der Dachterrassenflächen in Abhängigkeit von Laub und Sameneintrag 2-3 mal jährlich entfernen des Laubes und der Blätter.
      • Alle Entwässerungsrinnen sind im Winter insbesondere von Schnee freizuhalten.

      „Die Heizung tut nicht“ bei Zentralheizungen bedeutet häufig bei den Mietern, dass die Heizkörper nicht „warm sind“ (früher hat man sich die Finger verbrannt, wenn man den Heizkörper berührt hat).

      Die neuen Zentralheizungen sind lt. Vorschriften anders ausgelegt als früher, um Energie zu sparen.

      Das heißt: Die Vorlauftemperaturen sind geringer, die Heizfläche/Heizkörper sind größer ausgelegt.

       

      Insbesondere in den Übergangszeiten, im Frühling und Herbst (außen 20°C, innen 23°C), meint der Mieter, dass die Heizkörper kalt sind.

      Die Raumtemperatur ist jedoch zwischen 20°C und 24°C, je nachdem wie hoch der Thermostat eingestellt ist.

      Es ist auch so, dass diese vorgeschriebene Heizart träge ist (noch träger ist die Fußbodenheizung!).

       

      Wenn man also im kalten Winter morgens das Haus verlässt und alle Heizkörper sind auf Null oder 1, dann kann man abends nicht binnen 20 Minuten eine komplette Wohnung behaglich warm machen.
      Wohnungen sollten auch bei Nichtanwesenheit temperiert werden, so dass Wände nicht auskühlen und die Behaglichkeit sich schneller einstellt wenn man abends auf 3 – 5 aufdreht.

      Die Heizkörper sind so ausgelegt, dass in jedem geschlossenen Raum die Temperatur von 23° C – 25° C erreicht werden kann.
      Wenn man jedoch nur den Heizkörper im Wohnzimmer anmacht, alle anderen Heizkörper auf Null hat und die Zimmertüren geöffnet sind, dann kann die Gesamtwohnungstemperatur den Höchstwert nicht erreichen.
       

      Wichtig:

      • die Raumtemperatur ist wichtig (und nicht der Heizkörper)
      • die Türen müssen geschlossen werden, wenn nicht alle Räume beheizt sind
      • die Vorhänge dürfen nicht über den Heizkörpern hängen



      Bei Meldung eines Mangels bedeutet dies:

      Ist das Problem am Heizkörper oder an der Raumtemperatur?

      Die Mieter müssen den Heizungsdienst bezahlen, wenn er kommt und alles, wie oben beschrieben, in Ordnung ist.

      Die nachstehenden Empfehlungen sollen helfen, unter Berücksichtigung der technisch-physikalischen sowie hygienischen Anforderungen energiesparend zu heizen und zu lüften:

      • Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich.
      • Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel
      • Vermeiden Sie Dauerlüften während der Heizperiode. Lüften durch Kippstellung der Fenster ist unzweckmäßig, es findet kein richtiger Luftaustausch statt. 
      • Offene oder gekippte Fensterflügel verursachen ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten "Stoßlüftung" von etwa fünf bis zehn Minuten. Die Bildung von Stockflecken und Schimmelpilz wird begünstigt, da an der kalten Oberfläche die feuchte Luft kondensiert. 
      • Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen, z. B. beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.

       

      Trockene Raumluft lässt sich mit viel weniger Heizenergie behaglich warm halten. 

       

      Im Winterhalbjahr ist es notwendig, regelmäßig und konstant zu heizen. Halten Sie die Temperatur in allen Räumen stetig zwischen 18°C und 20°C, am Tag und in der Nacht. Auch in den kühleren Räumen, z.B. im Schlafzimmer, sollte die Temperatur konstant bleiben, ca. 18°C. Schließen sie die Türen zu kühleren Räumen, wenn diese nicht benutzt werden. 

      Rauchmelder

      Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.07.2013 eine Rauchwarnmeldepflicht beschlossen. Die Installation sowie die einmal jährliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern ist damit gemäß § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg zur Pflicht geworden. In bereits bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31.12.2014 eingebaut werden.

      Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb von Rauchwarnmeldern. Diese werden Ihnen bei der Montage ausgehändigt. Darauf finden Sie auch die Telefonnummer der Rauchwarnmelder-Hotline, unter welcher Sie rund um die Uhr einen kompetenten Ansprechpartner zum Thema Rauchmelder erreichen.

      Rauchwarnmelder von Minol

      Bei einer Störung am Rauchwarnmelder hilft Ihnen die Minol-Hotline weiter. Sie steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, auch nachts, am Wochenende sowie feiertags.

      Minol-Rauchwarnmelder-Hotline: 0711-9491 1999

      Bitte beachten Sie die Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Minol.

      Rauchwarnmelder von Brunata-Metrona

      Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die – 24 Stunden am Tag erreichbare – telefonische Hotline der Firma Brunata-Metrona:

      BRUNATA-METRONA Rauchmelder-Hotline:0800-0001797

      Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Brunata-Metrona.

      Rauchwarnmelder von Hecon

      Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die telefonische Hotline der Firma Hecon:

      HECON Rauchmelder-Hotline:07472-96320