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Eigentümerservice

Hier können Sie online einen Schaden melden oder eine Beschwerde abgeben. Sie erfahren außerdem wie Sie unseren Notdienst außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen. Haben Sie doch nur eine einfache Frage? Unsere Fragen und Antworten stehen Ihnen jederzeit für eine einfache und schnelle Hilfe zur Verfügung.

Ansprechpartner

Kai Karrer

Bautechnik - Instandhaltung

Karina Burkhardt

WEG-Verwaltung

Nina Feiler

Mietverwaltung

Christopher Stachl

Bautechnik - Instandhaltung

Pia Plaz

Mietverwaltung

Isabell Wiesner

WEG-Verwaltung

Funda Akgöz

Kundenservice

Claudius Loth

Maximilian Dapp

Kaufmännische Verwaltung

Lukas Detzel

Bautechnik - Planung

Aysel Elagöz

Heike Fallscheer

Bautechnik - Planung

Ute Illing

Kundenservice

Ute Jaschinski

Bautechnik - Planung

Yvonne Kalus

Bautechnik - Instandhaltung

Burcu Mese

Mietverwaltung

Barbara Öz

Team Kundenservice und Leitungsunterstützung

Matthias Petzold

Projektentwicklung und Verkauf

Irmgard Klamer

Kaufmännische Verwaltung

Armin Schmid

Bautechnik - Instandhaltung

Paul Schmid

Prokurist, stellv. Geschäftsführer

Susanne Tischlinger

Bautechnik - Planung

Dietmar Weber

Miet- und WEG-Verwaltung

Uwe Wulfrath

Geschäftsführer

Cynthia Dekoleadenu

Kaufmännische Verwaltung

Angelina Dürr

Mietverwaltung

Juliane Moosmann

Leitungsunterstützung

Tanja Stanco

Bautechnik - Planung

Julia-Maria Bänsch

Mietverwaltung

Linda Hogh

Kaufmännische Verwaltung

Toni Friedrichson

Auszubildender

Emma Porra

Mietverwaltung

Alina Schneider

Miet- und WEG-Verwaltung

Anja Pach

Assistenz der Mietverwaltung

Gabrijela Kretic

Kaufmännische Verwaltung

Onur Eyüboglu

Bautechnik - Instandhaltung

Schadensmeldung

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FAQ

Unter Kundenservice > Eigentümer > Download finden Sie wissenswerte Dokumente für Eigentümer.

Wir sind sehr bemüht, so früh im Jahr wie möglich Ihnen die Abrechnungen zukommen und die Eigentümerversammlungen stattfinden zu lassen. In den meisten Gemeinschaften sind wir hierfür allerdings auf schnelle Ableser und die Erstellung der Heizkostenabrechnungen der Wärmedienstfirmen angewiesen. Bitte haben Sie etwas Geduld, sobald wir die Hausgeldabrechnung fertig gestellt haben und die Rechnungsprüfung mit den Beiräten abgeschlossen ist erhalten Sie von uns die Einladung zur Eigentümerversammlung samt Ihrer Hausgeldabrechnung.

Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie die in der Einladung enthaltene Vollmacht auszufüllen und an uns zurück zu senden.

Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

  • Defekte Gasleitungen im Haus bzw. in der Wohnung
  • Rohrbruch an Be- und Entwässerungsleitungen bzw. Heizungsanlagen
  • Brandereignis
  • Totalausfall der Versorgung mit Warmwasser, Elektroenergie bzw. der Wärmeversorgung
  • Geplatzter Heizkörper
  • Vom Mieter nicht selbst erzeugte Verstopfungen der Abflussleitungen
  • Ausfall der kompletten Treppenhausbeleuchtung
  • Abschrift des Kaufvertrages (Übergang von Nutzen und Lasten muss ersichtlich sein und die Vertragsparteien)
  • Anschrift und die Namen der neuen Eigentümer
  • Ihre neue Anschrift für den weiteren Schriftverkehr, wie die Hausgeldabrechnung

Bitte füllen Sie das Formular für den Mieterwechsel aus und lassen uns dieses mit den Ablesewerten zukommen. 

Gegen Gebühr übernimmt ein Ableser der Wärmedienstfirma die Zwischenablesung für Sie. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem jeweiligen Wärmedienstleister in Verbindung.

Eine Schlüsselbestellung muss immer vom Eigentümer (nicht Mieter) und mit Angebe der Schlüsselnummer erfolgen.
Ein Formular dazu finden Sie im Downloadbereich.

Notdienst

In dringenden technischen Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie einen unserer Mitarbeiter im Notdienst unter:
07071-799 090 (nur für GWG-verwaltete Gebäude)

Montag bis Freitag6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag8.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Sämtliche beobachteten Gebäudeschäden, insbesondere bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an den Wasserleitungen bzw. an den Heizungsrohren sind umgehend unter Telefon 07071-79900 (nur für GWG-verwaltete Gebäude) und außerhalb der Geschäftszeiten dem Notdienst, Telefon 07071-799 090 (nur für GWG-verwaltete Gebäude), zu melden.

Wir bitten Sie, keine Kurznachrichten oder Bilder an diese Nummer zu senden. Diese werden nicht beantwortet oder ausgewertet.

Bei Gasgeruch sind sofort die für Energie- und Wasserversorgung zuständigen Stadtwerke Tübingen unter der 07071 / 157-112 zu verständigen. Kein offenes Licht verwenden, elektrische Schalter nicht betätigen, Fenster öffnen, wenn möglich Gaszufuhr abstellen.

Versagt die allgemeine Flur- und Treppenhausbeleuchtung, bzw. werden weitere Funktionsstörungen wie Rohrverstopfungen, defekte Schlösser/Türzylinder usw., festgestellt, so ist dies unverzüglich unter Telefon 07071-79900 zu melden.

Wann sollten Sie den Notdienst in Anspruch nehmen?

Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

  • Defekte Gasleitungen im Haus bzw. in der Wohnung
  • Rohrbruch an Be- und Entwässerungsleitungen bzw. Heizungsanlagen
  • Brandereignis
  • Totalausfall der Versorgung mit Warmwasser, Elektroenergie bzw. der Wärmeversorgung
  • Geplatzter Heizkörper
  • Vom Mieter nicht selbst erzeugte Verstopfungen der Abflussleitungen
  • Rückstau in Entwässerungsleitungen
  • Ausfall der kompletten Treppenhausbeleuchtung

Rauchmelder

Mieterinformation

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.07.2013 eine Rauchwarnmeldepflicht beschlossen. Die Installation sowie die einmal jährliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern ist damit gemäß § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg zur Pflicht geworden. In bereits bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31.12.2014 eingebaut werden.

Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb von Rauchwarnmeldern. Diese werden Ihnen bei der Montage ausgehändigt. Darauf finden Sie auch die Telefonnummer der Rauchwarnmelder-Hotline, unter welcher Sie rund um die Uhr einen kompetenten Ansprechpartner zum Thema Rauchmelder erreichen.

Rauchwarnmelder von Minol

Bei einer Störung am Rauchwarnmelder hilft Ihnen die Minol-Hotline weiter. Sie steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, auch nachts, am Wochenende sowie feiertags.

Minol-Rauchwarnmelder-Hotline: 0711-9491 1999

Bitte beachten Sie die Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Minol.

Rauchwarnmelder von Brunata-Metrona

Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die – 24 Stunden am Tag erreichbare – telefonische Hotline der Firma Brunata-Metrona:

BRUNATA-METRONA Rauchmelder-Hotline:0800-0001797

Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Brunata-Metrona.

Rauchwarnmelder von Hecon

Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die telefonische Hotline der Firma Hecon:

HECON Rauchmelder-Hotline:07472-96320