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Eigentümerservice

Hier können Sie online einen Schaden melden oder eine Beschwerde abgeben. Sie erfahren außerdem wie Sie unseren Notdienst außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen. Haben Sie doch nur eine einfache Frage? Unsere Fragen und Antworten stehen Ihnen jederzeit für eine einfache und schnelle Hilfe zur Verfügung.

Ansprechpartner

Kai Karrer

Bautechnik - Instandhaltung

Karina Burkhardt

Mietverwaltung

Nina Feiler

Mietverwaltung

Christopher Stachl

Bautechnik - Instandhaltung

Pia Plaz

Mietverwaltung

Isabell Wiesner

Mietverwaltung

Funda Akgöz

Kundenservice

Claudius Loth

Maximilian Dapp

Kaufmännische Verwaltung

Lukas Detzel

Bautechnik - Planung

Aysel Elagöz

Heike Fallscheer

Bautechnik - Planung

Ute Illing

Kundenservice

Ute Jaschinski

Bautechnik - Planung

Yvonne Kalus

Bautechnik - Instandhaltung

Burcu Mese

Mietverwaltung

Barbara Öz

Team Kundenservice und Leitungsunterstützung

Matthias Petzold

Projektentwicklung und Verkauf

Irmgard Klamer

Kaufmännische Verwaltung

Armin Schmid

Bautechnik - Verkehrssicherung

Paul Schmid

Prokurist, stellv. Geschäftsführer

Susanne Tischlinger

Bautechnik - Planung

Dietmar Weber

Miet- und WEG-Verwaltung

Uwe Wulfrath

Geschäftsführer

Cynthia Dekoleadenu

Kaufmännische Verwaltung

Angelina Dürr

Mietverwaltung

Juliane Moosmann

Leitungsunterstützung

Tanja Stanco

Bautechnik - Planung

Julia-Maria Bänsch

Mietverwaltung

Linda Hogh

Kaufmännische Verwaltung

Alina Schneider

Miet- und WEG-Verwaltung

Anja Pach

Assistenz der Mietverwaltung

Gabrijela Kretic

Kaufmännische Verwaltung

Viktoria Lustig

Kaufmännische Verwaltung 

Viktoria Lustig

Jochen Hamroun

Bautechnik - Instandhaltung

Mietverwaltung

Francesca Campisi

Kaufmännische Verwaltung 

Katjenka Michel

Mietverwaltung

Mauro Stanco

Betriebshandwerker

Thomas Beck

Betriebshandwerker

Joachim Nagel

Betriebshandwerker

Thorsten Stephan

Bautechnik - Instandhaltung Bautechnik - Planung

Schadensmeldung

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FAQ

Unter Kundenservice > Eigentümer > Download finden Sie wissenswerte Dokumente für Eigentümer.

Wir sind sehr bemüht, so früh im Jahr wie möglich Ihnen die Abrechnungen zukommen und die Eigentümerversammlungen stattfinden zu lassen. In den meisten Gemeinschaften sind wir hierfür allerdings auf schnelle Ableser und die Erstellung der Heizkostenabrechnungen der Wärmedienstfirmen angewiesen. Bitte haben Sie etwas Geduld, sobald wir die Hausgeldabrechnung fertig gestellt haben und die Rechnungsprüfung mit den Beiräten abgeschlossen ist erhalten Sie von uns die Einladung zur Eigentümerversammlung samt Ihrer Hausgeldabrechnung.

Sollten Sie an der Versammlung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie die in der Einladung enthaltene Vollmacht auszufüllen und an uns zurück zu senden.

Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

  • Defekte Gasleitungen im Haus bzw. in der Wohnung
  • Rohrbruch an Be- und Entwässerungsleitungen bzw. Heizungsanlagen
  • Brandereignis
  • Totalausfall der Versorgung mit Warmwasser, Elektroenergie bzw. der Wärmeversorgung
  • Geplatzter Heizkörper
  • Vom Mieter nicht selbst erzeugte Verstopfungen der Abflussleitungen
  • Ausfall der kompletten Treppenhausbeleuchtung

  • Abschrift des Kaufvertrages (Übergang von Nutzen und Lasten muss ersichtlich sein und die Vertragsparteien)
  • Anschrift und die Namen der neuen Eigentümer
  • Ihre neue Anschrift für den weiteren Schriftverkehr, wie die Hausgeldabrechnung

Bitte füllen Sie das Formular für den Mieterwechsel aus und lassen uns dieses mit den Ablesewerten zukommen. 

Gegen Gebühr übernimmt ein Ableser der Wärmedienstfirma die Zwischenablesung für Sie. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem jeweiligen Wärmedienstleister in Verbindung.

Eine Schlüsselbestellung muss immer vom Eigentümer (nicht Mieter) und mit Angebe der Schlüsselnummer erfolgen.
Ein Formular dazu finden Sie im Downloadbereich.

Notdienst

Ab dem 1. Januar 2024 ist unser Notrufsystem für technische Probleme außerhalb der Geschäftszeiten umgestellt.

Bitte wenden Sie sich künftig bei dringenden Notfällen, deren Erledigung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, außerhalb der Geschäftszeiten direkt an die jeweiligen Handwerksfirmen. Die Kontaktdaten dieser Firmen sind in allen Hauseingängen ausgehängt.

Was sind dringende Notfälle?

Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie uns auch weiterhin alle Schäden und technischen Probleme in unseren Häusern melden. Dies können Sie zu unseren Geschäftszeiten (Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr sowie Fr von 8-11.30 Uhr) über unsere zentrale Telefonnummer 79 90-0 persönlich oder zu jeder Zeit über E-Mail an schadensmeldung@gwg-tuebingen.de tun. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich um die Behebung des Schadens bzw. der Störung.

Bitte nutzen Sie daher die im Haus ausgehängten Notdienstnummern nur in den Fällen, in denen das Warten bis zum nächsten Werktag nicht zumutbar ist oder zu einem größeren Schaden führen würde. Weiter unten haben wir beispielhaft solche Fälle aufgeführt. Leider wurden uns in der Vergangenheit auch immer wieder Fälle gemeldet, die kein Notfall sind (z.B. Fernsehempfang oder Türklingel funktioniert nicht, verstopfter Abfluss im Spülbecken etc.) und die bis zum nächsten Werktag warten können. Sollte die Beauftragung der Handwerksfirmen für solche Fälle zu Mehrkosten (Wochenendzuschläge etc.) führen, behalten wir uns vor, diese dem Verursacher / der Verursacherin in Rechnung zu stellen.

Unabhängig davon sind bei Feuer, gesundheitlichen Gefahren und Gasgeruch die üblichen öffentlichen Notrufnummern von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sowie dem Störungsdienst der Stadtwerke 07071/157-112 rund um die Uhr erreichbar. Auch diese Notrufnummern sind in allen Häusern gut sichtbar ausgehängt.

Was sind Notdienst relevante Themen

Eine Leistung im Notdienst liegt vor, wenn Maßnahmen zur Vorbeugung bzw. zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben sowie für Sachwerte und Bausubstanz notwendig werden und deshalb keinen Aufschub bis zum nächsten Werktag dulden bzw. weitergehende und den Umfang erhöhende Schäden dadurch verhindert werden können. Als Beispiel sind die nachfolgend genannten Ereignisse anzusehen:

  • Wasserschaden
  • Heizungsausfall wenn es sehr kalt ist

Was sind keine Notdienst relevanten Themen

  • Meldungen wegen Streitigkeiten, Lärm etc.
  • Tropfender Wasserhahn
  • Verstopfter Spültischabfluss, verstopfter Perlator.
  • Mieter hat sich ausgesperrt oder Schlüssel vergessen -> Schüsseldienst bestellen
  • einzelne Sicherung ausgelöst
  • einzelne Heizkörper werden nicht warm
  • Wohnungssuche
  • Auto vor der Einfahrt / Fahrzeug abgeschleppt
  • leere Batterie und dadurch piepender Rauchwarnmelder
  • NK-Abrechnung
  • Lärmbelästigung
  • Klingel funktioniert nicht
  • defekter Klappladen (ausgehängt)
  • Treppenhauslicht geht nicht mehr aus
  • Beleuchtung einzelner Räume geht nicht mehr (Sicherung prüfen, vielleicht ist ein defektes Gerät eingeschalten)
  • Rollladen/Jalousie defekt
  • Tropfende Siphons oder Waschtische

Rauchmelder

Mieterinformation

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16.07.2013 eine Rauchwarnmeldepflicht beschlossen. Die Installation sowie die einmal jährliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern ist damit gemäß § 15 Abs. 7 der Landesbauordnung Baden-Württemberg zur Pflicht geworden. In bereits bestehenden Gebäuden müssen die Rauchwarnmelder bis 31.12.2014 eingebaut werden.

Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb von Rauchwarnmeldern. Diese werden Ihnen bei der Montage ausgehändigt. Darauf finden Sie auch die Telefonnummer der Rauchwarnmelder-Hotline, unter welcher Sie rund um die Uhr einen kompetenten Ansprechpartner zum Thema Rauchmelder erreichen.

Rauchwarnmelder von Minol

Bei einer Störung am Rauchwarnmelder hilft Ihnen die Minol-Hotline weiter. Sie steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, auch nachts, am Wochenende sowie feiertags.

Minol-Rauchwarnmelder-Hotline: 0711-9491 1999

Bitte beachten Sie die Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Minol.

Rauchwarnmelder von Brunata-Metrona

Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die – 24 Stunden am Tag erreichbare – telefonische Hotline der Firma Brunata-Metrona:

BRUNATA-METRONA Rauchmelder-Hotline:0800-0001797

Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformation für den Betrieb des Rauchwarnmelders von Brunata-Metrona.

Rauchwarnmelder von Hecon

Wenn der Rauchmelder eine Störung meldet oder wiederholt Alarmmeldungen ausgibt, wenden Sie sich bitte an die telefonische Hotline der Firma Hecon:

HECON Rauchmelder-Hotline:07472-96320