Wohnung mieten

Sie suchen eine Wohnung in Tübingen?
Und Sie wollen bei der GWG Tübingen eine Wohnung mieten?
Bitte füllen Sie dafür unser Formular aus.
(Anfragen per E-Mail können wir leider nicht beantworten.)
Sobald wir alle Pflicht-Infos von Ihnen haben, sind Sie in unserer Datenbank hinterlegt.
Sie bekommen eine Bestätigungs-Mail von unserem System – und müssen dann bitte Ihrerseits auch nochmal bestätigen.
Ab dann ist Ihre Suche bei uns aktiviert.
Wenn Sie Änderungen oder Ergänzungen haben, können Sie das jederzeit nachträglich eingeben.
Sooft Wohnungen frei werden, werden Ihre Daten damit abgeglichen.
Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir was für Sie haben!
Formular zum Ausfüllen:
FAQ
Nein. Ein Wohnberechtigungsschein ist längst nicht bei allen unserer Wohnungen nötig. Auch wenn Sie keinen haben, können Sie sich bei unserem Such-Portal anmelden.
Unser System muss das wissen, weil dann mehr GWG-Wohnungen für Sie in Frage kommen. Während Sie unser Formular ausfüllen, werden Sie gefragt, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein haben – bitte geben Sie das dort an.
Achtung: Wohnberechtigungsscheine sind ein Jahr lang gültig. Bitte lassen Sie Ihren Wohnberechtigungsschein regelmäßig erneuern, solange Ihre Wohnungssuche bei uns aktiv ist. In dem Moment, wenn wir Ihnen eine Wohnung anbieten, brauchen wir ein gültiges Dokument. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keinen gültigen Wohnberechtigungsschein haben, bekommt jemand anderes die Wohnung.
Mehr Menschen als früher – die Einkommens-Grenzen dafür sind nach oben verschoben worden. Wie viel beispielsweise Alleinstehende brutto verdienen können und wie viel eine Familie mit zwei Kindern, kann man auf der Homepage der Stadt Tübingen nachlesen. Die Stadtverwaltung ist die Behörde, bei der man in Tübingen einen Wohnberechtigungsschein und auch alle Infos darüber bekommt.
Nein. Wohnberechtigungsscheine gibt es bei der Stadt. Das Team der Stadtverwaltung bietet auch Checklisten und Beratung an.
Man kann das Dokument neuerdings auch online beantragen.
Nicht unbedingt. Wer in Tübingen arbeitet, aber hier bislang noch keine Wohnung hat, kann sich ebenfalls bei unserer Wohnungssuche anmelden. Eins von beidem ist aber Pflicht, um sich bei der GWG um Wohnungen zu bewerben: entweder in Tübingen wohnen oder in Tübingen arbeiten.
Leider nein. In Tübingen fehlt es immer an Wohnungen, und das kann auch die GWG nicht auffangen.
Wir bauen Jahr für Jahr neue Wohnungen, um unser Angebot zu vergrößern. Trotzdem können wir nicht allen eine Wohnung anbieten.
Nein. Wenn wir Wohnungen vergeben, werden viele individuelle Gründe berücksichtigt.
Ja. Bitte rufen Sie in unserer Zentrale an – dort hilft man Ihnen weiter: 07071 7990-0.
Bitte beachten Sie unsere Geschäftszeiten: Mo-Do 8 -12 und 14 - 16 Uhr. Fr 8 - 11.30 Uhr.